Stachelhalsband und Co. Ein Bericht vom LCC-Diensthunde, Olaf Bode.

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Stachelhalsband und Co.

Liebe Diensthundler und Hundesportler,

In den letzten Wochen erreichten mich als LCC-Diensthunde zahlreiche Anfragen wegen den Änderungen im Tierschutzgesetz zum 1.1.2022.

Darum ist es nun Zeit hier zu reagieren…….

Zunächst finde ich es sehr lobenswert wenn zu kynopädagogischen und tierrechtlichen Themen diskutiert wird. Das ist Ausdruck von Demokratie und Toleranz.

Sicherlich gibt es auch immer unterschiedliche Meinungen und Sichtweisen, Argumente pro und contra. Das ist Demokratie!!! Und das wird von mir grundsätzlich befürwortet !!!!!!

Zum Sachverhalt: seit dem 1.1.20222 gelten in Deutschland Änderungen des Tierschutzgesetzes.  Die uns wohl am meisten betreffenden Änderungen sind:

„Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.” …  Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden.”

Gerade das sog.  „Stachelverbot“ wurde und wird viel diskutiert.

Hierzu gibt es in der DGPO-Prüfungsordnung des RSV2000 e.V. klare Regularien.

  • §5 der DGPO-PO: Aus versicherungsrechtlichen Gründen hat der Hundeführer während des gesamten Prüfungsablaufes eine Führleine mitzuführen, dies schließt ein, dass der Hund auch ständig ein Halsband zu tragen hat. Es muss locker umgelegt sein.
  • §14 aus der PO: Der Hundeführer hat durch geeignete Maßnahmen den Hund vom Scheintäter zu trennen.

Siehe auch: hier

Bedeutet: Bei Prüfungen sind und waren sog. „Stachelhalsbänder“ nie zugelassen !!!

Somit gibt und gab es auch nie diese Diskussion bei Prüfungen.

Zu§14 „Der Hundeführer hat durch geeignete Maßnahmen den Hund vom Scheintäter zu trennen“.

Auch hier ist zu finden: „durch geeignete Maßnahmen den Hund vom Scheintäter zu trennen“.

Somit ist das Unterstützen des Hörzeichens „Aus“ durch das Nutzen durch Stimulation von „Reflexzonen“ tierschutzrechtlich erlaubt und wohl auch kynopädagogisch sinnvoll .“Stachelhalsbänder“ sind und waren bei Prüfungen nie zugelassen !!!

Im Bereich der Ausbildung gilt also nach wie vor entsprechend der Satzung Artikel 10 des RSV2000 e.V.

Ausbildung ist praktizierter Tierschutz, sie orientiert sich an der Funktionalität

des Hundes und an den ethischen Grundsätzen des Umgangs des Menschen

mit dem Tier.“

Siehe: hier

Ich hoffe, hiermit ist genügend Information gegeben.

Gern stehe ich für Fragen zur Verfügung.

Euer Olaf Bode

(LCC-Diensthunde)

Hinweis wegen Prüfungen 2022;

Im Moment sind mehrere Prüfungstermine in Planung, Details später.

— Special Dogs AcademyInh.:

Olaf Bode

Dodenberger Weg 1

27367 Sottrum

—Germany— 

Tel: 0172-5409103 / 015678-747489

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