Gebührenordnung
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Zusatz zur Gebührenordnung 01.02.2019
Kosten und Einnahmen bei Prüfungen RSV2000 und CC
Kostenregelung für Hauptvereinsveranstaltungen
Der RSV2000 Vorstand hat die Regelungen zur Kostenerstattung bei RSV2000 und CC Veranstaltungen für Richter, Schutzdiensthelfer und Fährtenleger sowie der Finanzierung von CC Veranstaltungen überarbeitet. Die Regelung tritt mit der heutigen Veröffentlichung auf dieser Internetseite in Kraft.
Die Hauptvereinsveranstaltungen des RSV2000 gliedern sich zum einen in CC Prüfungen und zum anderen in die direkten Veranstaltungen RSV DM, RSV WM, IFH RSV2000 und CC-Diensthunde. Es gelten nachfolgende Kostenregelungen:
Kostenerstattung Richter, Helfer, Fährtenleger
Diese Regelungen gelten für direkte Veranstaltungen des RSV2000 (RSV WM, RSV DM, IFH RSV2000, CC-Diensthunde sowie alle CC-Prüfungen).
Fahrt-/Flugkosten | Übernachtung | Tagegeld | |||
---|---|---|---|---|---|
Richter (Ausland) | nach Aufwand | Einzelzimmer komplett | € 30 pro Veranstaltungstag + 1 Tag | ||
Richter (Inland) | --- | Einzelzimmer komplett | € 30 pro Veranstaltungstag + 1 Tag | ||
Schutzdiensthelfer (Ausland) | nach Aufwand | Einzelzimmer komplett | € 30 pro Veranstaltungstag + 1 Tag | ||
Schutzdiensthelfer (Inland) | --- | Einzelzimmer komplett | € 30 pro Veranstaltungstag + 1 Tag | ||
Fährtenleger (< 50 km Anreise) |
--- | --- | € 30 pro Fährtentag | ||
Fährtenleger (> 50 km Anreise) |
--- | Einzelzimmer komplett | € 30 pro Fährtentag |
Verteilung Kosten und Einnahmen bei CC Prüfungen
CC-Prüfungen im Inland und Ausland:
Die Organisation sowie die Kostenkalkulation zur Durchführung von CC-Prüfungen regeln die jeweiligen CC/RSVglobal (Land) in eigener Zuständigkeit.
- Kostenregelung für Terminschutzantrag
- Inland 40€ Gebühr an RSV2000
- Ausland bis auf Weiteres keine Gebühren an RSV2000
- Finanzierung der CC Prüfung
-
- Prüfungsgebühren der Teilnehmer:
- Werden in eigener Zuständigkeit entsprechend der im Vorfeld kalkulierten Kosten für die Veranstaltung festgelegt.
- Kostenerstattung für Richter, Schutzdiensthelfer, Fährtenleger usw:
- Werden in eigener Zuständigkeit entsprechend der im Vorfeld kalkulierten Kosten für die Veranstaltung festgelegt.
- Nutzungskosten für Infrastruktur (Vereinsgelände, Räumlichkeiten etc.)
- Werden in eigener Zuständigkeit mit der betreffenden Organisation (OG, Verein, sonstige Institutionen) entsprechend der im Vorfeld kalkulierten Kosten für die Veranstaltung festgelegt.
- Bewirtung
- Einnahmen/Überschüsse aus der Bewirtung fließen in die Organisation (OG, Verein, sonstige Institutionen), die die Bewirtung durchführt.
- Prüfungsgebühren der Teilnehmer:
- Überschüsse der CC Prüfung
- Werden nach Abschluss der Veranstaltungen Überschüsse festgestellt, sind diese an den RSV2000 abzuführen.
Zusatz zur Gebührenordnung 15.03.2019
Auslandsanerkennung über die Geschäftsstelle 50,00 € + Porto