Das ist eine zentrale Frage und bedarf daher einer etwas ausführlicheren Erläuterung: Der Schäferhundverein RSV2000 verfolgt einerseits das Ziel, einen breiten Genpool zu erhalten und möchte deshalb einen sehr einfachen Einstieg in die Zucht schaffen. Dies ist bei einer so stark vertretenen Hunderasse wie dem Deutschen Schäferhund in Bezug auf die Gesamtpopulation kein Problem. Andererseits steht langfristig die Förderung der Gesundheit des Deutschen Schäferhundes ganz oben auf der Prioritätenliste des RSV2000. Und, nicht vergessen: Hundesport und -zucht sollen Spaß machen und begeistern. Der RSV2000 setzt deshalb auf ein Bonus- statt eines Malussystems: Die Bereitschaft, Daten zur Verfügung zu stellen, aktiv zu sein oder überregional zu starten wird belohnt. Eine Sichtung soll auch Spaß machen, der Hundehalter soll etwas über seinen Hund erfahren, er soll sich an seinem Hund erfreuen.
Im Einzelnen bedeutet das: Die Teilnahme an einer Talentsichtung berechtigt zu einem Wurf, ein Wurf wird dem Wurfkonto gutgeschrieben. Wenn alle anderen oben genannten Zuchtvoraussetzungen erfüllt und das Mindestalter erreicht sind, kann die Hündin einen Wurf machen, der Rüde einmal decken. Mit einer Schutzhundprüfung, Körung oder überregionalen Prüfung erwirbt die Hündin weitere Wurfberechtigungen, die dem Wurfkonto gutgeschrieben werden, dem Rüden werden weitere Deckaktberechtigungen gutgeschrieben. Ab einer festgelegten Zahl von Nachkommen (angedacht sind siebzig bis einhundert) müssen mindestens 50% dieser Nachkommen bei einer Talentsichtung vorgestellt und Hüfte und Ellbogen mit negativem Befund (keine Erkrankung) geröntgt sein. Hunde, deren Nachkommen diese Bedingungen nicht erfüllen, können nicht mehr zur Zucht eingesetzt werden, unabhängig davon, ob sie noch Deckakt- oder Wurfberechtigungen auf ihrem Deck-, bzw. Wurfkonto stehen haben.
Bitte beachten Sie hierzu auch den Zuchtplan und das dort gegebene mögliche Beispiel einer Zuchtkarriere.
Hunde, deren Nachkommen die Bedingungen erfüllen, werden für weitere Deckakte frei gegeben. Wie viele Deckakte dies sein werden, ab wann und unter welchen Voraussetzungen ein Hund bis über seinen möglichen Tod hinaus durch künstliche Besamung in der Zucht eingesetzt werden darf – dies alles wird noch diskutiert. Die Zukunft wird zeigen, welche Werte sinnvoll sind und auch dann wird es sicher immer wieder Änderungen geben. Diese werden sich an den oben beschriebenen Zielen orientieren, der Breite des Genpools und der Förderung der Gesundheit der Hunde.