1. Der Verein fördert die Zucht des Deutschen Schäferhundes nach dem F.C.I.-Standard-Nr. 166 und seine Verwendung als Gebrauchshund. Dabei sind ständige Aus- und Weiterbildung von Hunden und Hundeführern sowie die Umsetzung des wissenschaftlichen Fortschritts in Zucht- und Ausbildungsmethoden unabdingbare Voraussetzung für den Erhalt des Deutschen Schäferhundes als Gebrauchshund.
2. Der Schäferhundverein RSV2000 e.V. gibt sich folgende Gebrauchshunddefinition:
Der Gebrauchshund ist ein leistungsfähiger Arbeitshund. Er kann auf Grund seiner Triebqualitäten und seiner Konstitution vom Menschen für verschiedene Aufgaben ausgebildet und genutzt werden.
Der Gebrauchshund
ist ein Wert an sich. Ihn und seine genetischen Ressourcen zu erhalten, gehört zur Pflege des Kulturgutes.
Arbeitshund.
Als solcher wird er mit seinen angeborenen Verhaltensweisen und Fähigkeiten vom Menschen zur Unterstützung seiner eigenen Arbeit benutzt. Damit nimmt der Mensch sich das Recht, über den Hund zu verfügen. Von Anbeginn der Domestikation war dies wesentlicher Beweggrund des Menschen, die Symbiose mit dem Hund einzugehen. Dieser anthropozentrische Ansatz kommt dem Tier in der Weise zu Gute, dass es die Möglichkeit bekommt, seine trieblichen und kognitiven Fähigkeiten auszuleben.
Leistungsfähig.
Das Herausstellen der Leistungsfähigkeit des Gebrauchshundes fordert eine besondere Qualität der Arbeit. Diese wird determiniert durch physische und psychische Komponenten. Eine Forderung nach Leistungsfähigkeit impliziert Entwicklung und Prüfung dieser Fähigkeiten. Limitiert wird dieses Bestreben durch den Gedanken des ethischen Tierschutzes.
Kann.
Der Gebrauchshund besitzt die erforderlichen Voraussetzungen zur Ausbildung. Diese müssen nicht zwingend ausgeschöpft werden. Bei einer Funktion als reiner Gesellschafts- und Begleithund muss ihm neben der notwendigen Erziehung Gelegenheit gegeben werden, sich ausreichend auszuleben.
Triebqualitäten
beschreiben die psychischen Komponenten der Konstitution. Sie bestimmen Art und Ablauf der Funktionen und Reaktionen. Die unterschiedlichen Verwendungszwecke des Gebrauchshundes erfordern verschiedene Triebqualitäten. Die trieblichen Verhaltensdeterminanten ergeben sich aus den Grundlagen der Arterhaltung: Hunger, Sexualtrieb, Flucht, Aggression. Zusammensetzung und Ausprägungsgrad bestimmen den Verwendungszweck.
Konstitution.
Sie wird bestimmt durch Komponenten wie Triebqualitäten, anatomischen Gesamtaufbau, Vitalität, Langlebigkeit, Beweglichkeit, Kraft und Ausdauer. Sie alle müssen den jeweiligen Verwendungszwecken entsprechen.
vom Menschen.
Mit dem Recht, über den Hund zu verfügen, hat der Mensch Verantwortung übernommen. Er muss ihn so züchten, halten und ausbilden, dass der Hund die jeweiligen Aufgaben im Sinne des ethischen Tierschutzes
erfüllen kann. Auf den Erhalt genetischer Ressourcen ist besonderer Wert zu legen.
verschiedene Aufgaben.
Die Varianzbreite der Triebqualitäten und der Konstitution bewirken eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten, die der Mensch seinem jeweiligen Bedarf entsprechend nutzt.
ausgebildet. Die Nutzung des Gebrauchshundes verlangt seine Ausbildung. Ausbildung kanalisiert die natürlichen Triebmäßigkeiten des Hundes in gewünschte Verhaltensweisen. Dieser Prozess orientiert sich an ethologischen Erkenntnissen und kynologisch - empirischem Wissen. Das Recht des Menschen, auf das natürliche Verhalten des Hundes einzuwirken, um es zweckentsprechend zu formen und kontrollierbar zu machen, impliziert auch Zwangsmaßnahmen. Dabei muss die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt bleiben. Die Konfliktbewältigung in der Ausbildung formt die Persönlichkeit des Hundes.
Die Ausbildung der Gebrauchshunde hat außerdem züchterische Relevanz. Sie dient dazu, geeignete Individuen durch definierte Prüfungen herauszustellen und diese der Zucht zuzuführen.
(3) Der Verein sorgt für den Erhalt der Gebrauchshundqualitäten trotz der historischen Veränderungen der Einsatzbereiche vom Herdengebrauchshund zum Dienst- und Schutzhund sowie zum Sporthund.
(4) Gesundheit und Funktionalität des Gebrauchshundes gemäß der Definition sind die Leitlinien bei den zuchthygienischen und ausbilderischen Maßnahmen.
(5) Zucht und Ausbildung dienen ausschließlich der Umsetzung der durch die Definition des Gebrauchshundes vorgegebenen Ausbildungs- und Zuchtziele. Wissenschaftlicher Fortschritt ist zu berücksichtigen. Näheres regeln die Ausbildungs- und die Zuchtordnung.
(6) Der Verein schafft Datentransparenz durch seine Internetseite, um den Mitgliedern in Ausbildung und Zucht verantwortliche Entscheidungen zu ermöglichen.
(7) Notwendige Regularien, die der Zielsetzung des Vereins dienen, sollen die Freiheiten der Mitglieder nicht über das notwendige Maß hinaus einschränken.
(8) Der Verein unterstützt seine Mitglieder durch regionale Competence-Center (CC). Von dort aus findet die Begleitung der Mitglieder in Ausbildung und Zucht statt. Näheres bestimmen die Zuchtordnung und die Ausbildungsordnung.
(9) Ortsgruppen können als regionale Unterabteilung gegründet werden. Die Ortsgruppe erfüllt die Aufgaben des Hauptvereins in ihrem regionalen Wirkungskreis.
(10) Unselbstständige Unterabteilungen des Schäferhundverein RSV2000 e.V. können Mitglied in dem örtlich zuständigen VDH-Landesverband werden.
(11) Der Verein erfüllt seine Aufgaben insbesondere durch:
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Unterstützung der Zucht- und Vererbungsforschung
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die Behandlung und den Austausch wissenschaftlicher Fragen der Ausbildungs-, der Fütterungs- und Haltungslehre und der Krankheitsbekämpfung
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Aufklärungsarbeit und Werbetätigkeit für Ausbildung, Zucht und Haltung des Deutschen Schäferhundes als Gebrauchshund in der breiten Öffentlichkeit unter Beachtung der VDH-Mindestanforderungen für die Haltung von Hunden
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Ausbildung und Zulassung von Wertungsrichtern in allen Bereichen. - Die Zulassung, Ausbildung, Schulung, Prüfung und Ernennung der Zuchtrichter-Anwärter obliegt dem VDH, solange eine Zuchtrichterkommission noch nicht bestellt werden kann.
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Pflege der Beziehungen zu den Diensthunde haltenden Behörden
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Förderung der Belange des Tierschutzes
und der Beachtung der Tierschutzgesetze
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Führung und Veröffentlichung eines Zuchtbuches für Deutsche Schäferhunde
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Bezug und Verbreitung der VDH-Zeitschrift „Unser Rassehund“
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Überwachung der Zucht, Aufzucht, Haltung und Ausbildung des Deutschen Schäferhundes
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Einrichtung und Durchführung von Sichtungen, Ausstellungen und Körungen
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Unterstützung und Durchführung eigener und anerkannter Ausbildungs- und Zuchtveranstaltungen
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Unterstützung und Durchführung von Sonderschauen, die den VDH-Zuchtschauen angeschlossen sind
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Bekämpfung jeder Form des kommerziellen Hundehandels. Als Hundehändler gilt nicht, wer als ordentlicher Züchter und Halter im Sinne der Satzung des VDH lediglich aus Gründen der Liebhaberei (Hobby) die Zucht und/oder Ausbildung nach kynologischen Grundsätzen betreibt oder fördert. Die tierschutzrechtliche Verpflichtung zur Beantragung einer Genehmigung als Hundezüchter steht dem nicht entgegen. Züchter wie Halter, die die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllen, gelten als dem kommerziellen Hundehandel zugehörig.
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Führen eines Leistungsbuches für anders- und mischrassige Hunde