Die Satzung des Schäferhundverein RSV2000 e.V.

Stand 10.01.2009

Diese Satzung wurde von der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Schäferhundverein RSV2000 am 10. Januar 2009 verabschiedet. Sie tritt mit Eintragung im Vereinsregister beim Amtsgericht Göttingen und Veröffentlichung auf der Internetseite des Schäferhundverein RSV2000 in Kraft.

Präambel

Der Schäferhundverein RSV2000 e.V. wurde auf Initiative von Dr. Helmut Raiser gegründet, um den Erhalt des Kulturguts Deutscher Schäferhund  als Gebrauchshund wirkungsvoll zu unterstützen.

In folgenden 10 Artikeln legen die Gründungsmitglieder die Leitlinien ihres Rassehundezuchtvereins nieder.

 

Artikel 1
Der Schäferhundverein RSV2000 e.V. versteht sich als Erbe des Gedankens des Gründers Max von Stephanitz:
Der Deutsche Schäferhund ist als vielseitiger Gebrauchshund zu züchten.

Artikel 2

Definierte Gebrauchshundeeigenschaften sind unabdingbar und zu erhalten.

Artikel 3
Aufgaben und Zielsetzungen der Gebrauchshundezucht müssen mit den äußeren Rahmenbedingungen
in Einklang gebracht werden.

Artikel 4
Ständige Aus- und Weiterbildung sowie Umsetzung des wissenschaftlichen Fortschritts in Zucht- und
Ausbildungsmethoden sind Voraussetzung und dienen dem Erhalt des Deutschen Schäferhundes
als Gebrauchshund.

Artikel 5
Die Zucht lenkenden Instrumente müssen die gesamte Bandbreite des Standards ausschöpfen. Die
Breite des genetischen Pools bildet das Fundament unserer Zucht, sie gilt es zu erhalten.

Artikel 6
Alle Zucht lenkenden Maßnahmen bedingen die transparente Dokumentation und Objektivierung
der einzelnen Gebrauchshundeeigenschaften des Individuums.

Artikel 7
Das kreative Potential konkurrierender Interessen dient der gemeinsamen Zielsetzung. Die gegenseitige
Akzeptanz setzt Kommunikationsstrukturen voraus, die es ermöglichen, gemeinsame Probleme zu
erkennen und zu lösen.

Artikel 8
Die Spitzenstellung des Deutschen Schäferhundes als Gebrauchshund ist auf der Internationalen Siegerprüfung des Schäferhundverein RSV2000 e.V. (ISP RSV2000) zu demonstrieren.

Artikel 9
Die Leistungen der Hundeführer sind entsprechend ihrer züchterischen Bedeutung für den Erhalt
des Kulturgutes Deutscher Schäferhund zu würdigen.

Artikel 10
Ausbildung ist praktizierter Tierschutz, sie orientiert sich an der Funktionalität des Hundes und an
den ethischen Grundsätzen des Umgangs des Menschen mit dem Tier.

Die Satzung steht Ihnen hier als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung.

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