Die Satzung des Schäferhundverein RSV2000 e.V.

Stand 10.01.2009

Diese Satzung wurde von der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Schäferhundverein RSV2000 am 10. Januar 2009 verabschiedet. Sie tritt mit Eintragung im Vereinsregister beim Amtsgericht Göttingen und Veröffentlichung auf der Internetseite des Schäferhundverein RSV2000 in Kraft.

§ 11 Auslagenersatz, Spesen, Haftung
§ 11 Auslagenersatz, Spesen, Haftung

(1) Sämtliche im Verein ausgeübten Ämter sind Ehrenämter. Auslagen und Spesen, die im Rahmen der Amtsführung entstehen, werden nach der Spesenordnung erstattet. Darüber hinaus kann auch eine Vergütung an ehrenamtlich Tätige (nach §3 Nr. 26a EStG) gezahlt werden.

(2) Vorstandsmitglieder und sonstige Beauftragte des Vereins, die in Ausübung ihres Amtes den Verein, Vereinsmitglieder oder Dritte schädigen, haften nur, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig zum Nachteil des Geschädigten gehandelt haben. Gegenüber Dritten hat der Verein den Schädiger nach vorstehender Maßgabe freizustellen.

Die Satzung steht Ihnen hier als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung.

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