Die Satzung des Schäferhundverein RSV2000 e.V.

Stand 10.01.2009

Diese Satzung wurde von der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Schäferhundverein RSV2000 am 10. Januar 2009 verabschiedet. Sie tritt mit Eintragung im Vereinsregister beim Amtsgericht Göttingen und Veröffentlichung auf der Internetseite des Schäferhundverein RSV2000 in Kraft.

§ 10 Zuständigkeiten des Vorstands

§ 10 Zuständigkeiten des Vorstands

(1) Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung des Vereins. Der Vorstand ist zuständig für alle Angelegenheiten, die durch diese Satzung nicht ausdrücklich der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.

(2) Dem Vorstand obliegen insbesondere

  1. die Vertretung des Vereins in allen Rechts- und sonstigen Angelegenheiten
  2. die Beschlussfassung über die in § 3 Abs. 2 genannten Ordnungen
  3. die Erledigung der laufenden Geschäfte
  4. die Ausübung des Direktionsrechts gegenüber Vereinsangestellten
  5. die Verwaltung des Vereinsvermögens und Rechnungslegung in der Mitgliederversammlung
  6. Verfügungen über das Vereinsvermögen
  7. Anerkennung einer Ortsgruppe als selbständige Unterabteilung des Vereins
  8. Benennung und Entlassung der Richter und anderer Funktionsträger
  9. Ordnungsmaßnahmen gem. § 12 Abs. 2
  10. die Internetpräsenz des Vereins.


(3) Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben, welche die Rechte und Pflichten der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie die Aufgabenbereiche genauer definiert. Ansonsten verteilen sich Aufgabenbereiche und Entscheidungskompetenz der Vorstandsmitglieder folgendermaßen:

  1. Der 1. Vorsitzende ist für die organisatorische Leitung des Vereins zuständig.
  2. Der 2. Vorsitzende ist für administrative Aufgaben zuständig, die ihm vom Vorstand übertragen werden.
  3. Der LAZ ist für den Bereich Ausbildung und Zucht zuständig.
  4. Der Schriftführer verfasst die Protokolle der Vorstandssitzungen, die vom 1.Vorsitzenden und LAZ abgezeichnet werden, regelt den Schriftverkehr und ist für die Internetpräsenz zuständig.
  5. Dem Kassierer obliegt die finanzielle Verwaltung.

Die Satzung steht Ihnen hier als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung.

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