Die Satzung des Schäferhundverein RSV2000 e.V.

Stand 10.01.2009

Diese Satzung wurde von der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Schäferhundverein RSV2000 am 10. Januar 2009 verabschiedet. Sie tritt mit Eintragung im Vereinsregister beim Amtsgericht Göttingen und Veröffentlichung auf der Internetseite des Schäferhundverein RSV2000 in Kraft.

§ 8 Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist als das oberste Vereinsorgan zuständig für:

  1. die Entgegennahme der Tätigkeitsberichte der Vorstandsmitglieder
  2. die Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfer
  3. die Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans für das nächste Geschäftsjahr
  4. die Entlastung des Vorstandes
  5. die Wahl des Vorstandes
  6. die Wahl des Ehrenrates und deren Vertreter
  7. die Wahl der Kassenprüfer
  8. Satzungsänderungen
  9. die Auflösung des Vereins
  10. die Amtsenthebung eines Vorstandsmitgliedes bei Vorliegen eines wichtigen Grundes.


(2) In Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich des Vorstands fallen, können die Mitglieder Empfehlungen an den Vorstand beschließen.

Die Satzung steht Ihnen hier als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung.

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