Die Satzung des Schäferhundverein RSV2000 e.V.

Stand 10.01.2009

Diese Satzung wurde von der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Schäferhundverein RSV2000 am 10. Januar 2009 verabschiedet. Sie tritt mit Eintragung im Vereinsregister beim Amtsgericht Göttingen und Veröffentlichung auf der Internetseite des Schäferhundverein RSV2000 in Kraft.

§ 6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:
1. Mitgliederversammlung,
2. Vorstand.
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Die Satzung steht Ihnen hier als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung.

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