Die Satzung des Schäferhundverein RSV2000 e.V.

Stand 10.01.2009

Diese Satzung wurde von der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Schäferhundverein RSV2000 am 10. Januar 2009 verabschiedet. Sie tritt mit Eintragung im Vereinsregister beim Amtsgericht Göttingen und Veröffentlichung auf der Internetseite des Schäferhundverein RSV2000 in Kraft.

§ 4 Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person, jede Behörde, jeder Verband oder jede andere Körperschaft werden, die die Ziele des Vereins bejaht und nicht durch die Mitgliedschaft in einem anderen Verein gegen diese Satzung (einschließlich der Bestimmungen des VDH) verstößt.

(2) Vom Erwerb der Mitgliedschaft sind Personen ausgeschlossen, die einer vom VDH oder der F.C.I. nicht anerkannten Organisation auf dem Gebiet der Rassehundezucht oder des Hundesports angehören, sowie Hundehändler und deren Angehörige und Personen, die mit dem Hundehändler in Hausgemeinschaft leben. Bewerber um die Mitgliedschaft, die aus einem VDH-Mitgliedsverein ausgeschlossen wurden, müssen dieses mitteilen. Sie können erst nach vorheriger Zustimmung des ausschließenden Vereins aufgenommen werden.

(3) Über den schriftlichen Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand spätestens innerhalb von 6 Wochen nach dessen Eingang.

(4) Mit der Aufnahme erkennt jedes Vereinsmitglied die Satzung und die in § 3 benannten Ordnungen als für sich verbindlich an, ebenso die getroffenen Beschlüsse. Mit der Aufnahme erwirbt das Mitglied das Recht, alle Einrichtungen des Vereins zu nutzen. Schließlich erwirbt das Mitglied mit der Aufnahme das aktive und passive Wahlrecht.

(5) Von den Mitgliedern werden Beiträge und - einmalig - Aufnahmegebühren erhoben. Die Höhe dieser Beiträge wird vom Vorstand beschlossen und auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht. Erhöhungen der Beiträge und Aufnahmegebühren müssen spätestens im September eines jeden Jahres für das folgende Jahr beschlossen und veröffentlicht werden.

(6) Mit der Aufnahme erklärt das Mitglied seine Bereitschaft, dass im mitgliedergeschützten Bereich der Internetseite des Schäferhundverein RSV2000 e.V. die für den Verein relevanten persönlichen und kynologischen Daten erfasst und den anderen Mitgliedern zugänglich gemacht werden.

(7) Das Mitglied verpflichtet sich, für jeden in seinem Eigentum stehenden Hund, der an einer Veranstaltung des Schäferhundverein RSV2000 e.V. teilnimmt, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

(8) Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Streichung, Ausschluss, Tod oder Auflösung des Vereins.

(9) Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen. Die Austrittserklärung muss dem Vorstand spätestens zum 31.10. eines Jahres schriftlich zugegangen sein.

(10) Die Streichung eines Mitgliedes erfolgt, wenn es seiner Beitrags- und sonstigen Kostenverpflichtungen länger als ein Jahr schuldhaft nicht nachkommt. Die Entscheidung über die Streichung trifft der Vorstand.

(11) Nach Maßgabe von § 12 i. V. m. der Ehrenratsordnung kann ein Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden.

Die Satzung steht Ihnen hier als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung.

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