Die Satzung des Schäferhundverein RSV2000 e.V.

Stand 10.01.2009

Diese Satzung wurde von der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Schäferhundverein RSV2000 am 10. Januar 2009 verabschiedet. Sie tritt mit Eintragung im Vereinsregister beim Amtsgericht Göttingen und Veröffentlichung auf der Internetseite des Schäferhundverein RSV2000 in Kraft.

§ 3 Ordnungen im Verein

(1) Bestandteil dieser Satzung sind

  • die als Anlage 2 beigefügte Zuchtordnung
  • die als Anlage 3 beigefügte Ehrenratsordnung
  • die als Anlage 4  beigefügte Ausstellungsordnung
  • die als Anlage 5 beigefügte Zuchtrichterordnung  

Änderungen dieser Ordnungen sind Satzungsänderungen gem. § 8 h. Die Regelungen der Zuchtordnung, der Ehrenratsordnung, der Ausstellungsordnung und der Zuchtrichterordnung verdrängen nicht die Mindestanforderungen der entsprechenden VDH-Ordnungen.

(2)    Darüber hinaus gibt es im Verein:

  1. die Ausbildungsordnung mit Leitlinien
  2. die Sichtungs- und Körordnung
  3. die Zuchtbeauftragten-Ordnung (Zuchtwart-Ordnung)
  4. Ordnung für die Leiter Competence-Center und Leistungsrichter mit Ausbildungsgang der LCC und Richter
  5. die Prüfungsordnungen
  6. die Versammlungsordnung
  7. die Gebührenordnung
  8. die Spesenordnung.

Änderungen dieser Ordnungen werden vom Vorstand mit einfacher Mehrheit beschlossen gemäß §10 2 b. Sie sind für die Mitglieder nur insoweit verbindlich, als diese Ordnungen vor dem Zeitpunkt des geregelten Tatbestandes beschlossen und auf der Internetseite veröffentlicht sind.

Die Satzung steht Ihnen hier als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung.

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