(1) Bestandteil dieser Satzung sind
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die als Anlage 2 beigefügte Zuchtordnung
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die als Anlage 3 beigefügte Ehrenratsordnung
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die als Anlage 4 beigefügte Ausstellungsordnung
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die als Anlage 5 beigefügte Zuchtrichterordnung
Änderungen dieser Ordnungen sind Satzungsänderungen gem. § 8 h. Die Regelungen der Zuchtordnung, der Ehrenratsordnung, der Ausstellungsordnung und der Zuchtrichterordnung verdrängen nicht die Mindestanforderungen der entsprechenden VDH-Ordnungen.
(2) Darüber hinaus gibt es im Verein:
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die Ausbildungsordnung mit Leitlinien
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die Sichtungs- und Körordnung
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die Zuchtbeauftragten-Ordnung (Zuchtwart-Ordnung)
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Ordnung für die Leiter Competence-Center und Leistungsrichter mit Ausbildungsgang der LCC und Richter
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die Prüfungsordnungen
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die Versammlungsordnung
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die Gebührenordnung
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die Spesenordnung.
Änderungen dieser Ordnungen werden vom Vorstand mit einfacher Mehrheit beschlossen gemäß §10 2 b. Sie sind für die Mitglieder nur insoweit verbindlich, als diese Ordnungen vor dem Zeitpunkt des geregelten Tatbestandes beschlossen und auf der Internetseite veröffentlicht sind.