Die Satzung des Schäferhundverein RSV2000 e.V.

Stand 10.01.2009

Diese Satzung wurde von der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Schäferhundverein RSV2000 am 10. Januar 2009 verabschiedet. Sie tritt mit Eintragung im Vereinsregister beim Amtsgericht Göttingen und Veröffentlichung auf der Internetseite des Schäferhundverein RSV2000 in Kraft.

§ 1 Name, Sitz, VDH-Mitgliedschaft, Gemeinnützigkeit, Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen "Schäferhundverein RSV2000 e.V." .
(2) Der Verein hat seinen Sitz in D-34346 Hann. Münden.
(3) Der Verein wird nach rechtsstaatlichen demokratischen Grundsätzen organisiert und geführt.

(4) Der Verein ist Mitglied im VDH (nach der Aufnahme in den VDH). Seine Mitglieder unterwerfen sich der Satzung des VDH, die Bestandteil dieser Satzung ist, und seinen Ordnungen in der jeweils geltenden Fassung (VDH-Satzung in der Fassung vom 18.11.2007, Anlage 1). Entsprechendes gilt hinsichtlich der Beschlüsse des VDH Vorstandes, der Mitgliederversammlungen und den von der FCI vorgeschriebenen Regelungen.  Der Verein verpflichtet sich, seine Satzung und seine Ordnungen denen des VDH binnen 24 Monaten nach Inkrafttreten der jeweiligen Änderung anzugleichen, wenn nicht andere Fristen vorgeschrieben sind. In der Zeit der Angleichung werden entgegenstehende Bestimmungen nicht mehr angewandt.

(5) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.

(6) Der Verein behält sich vor, Versammlungen, Wahlen und Abstimmungen, die nicht Vorstands- und Satzungsänderungen betreffen, auf elektronischem Weg durchzuführen.

(7) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Die Satzung steht Ihnen hier als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung.

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